Offenes Zolllager
OZL – Offenes Zolllager
Ein offenes Zolllager (OZL) ist die ideale Lösung, wenn Waren im Rahmen eines Transits oder vor der endgültigen Einfuhr zwischengelagert werden müssen – ohne dass dabei sofort Einfuhrabgaben anfallen. Offene Zolllager werden ausschließlich von der Zollbehörde zugelassen und unterliegen deren kontinuierlicher Überwachung.
Der entscheidende Vorteil für Ihr Unternehmen: In einem offenen Zolllager werden Waren unversteuert und unverzollt zwischengelagert. Zollabgaben werden erst dann fällig, wenn die Waren das Lager verlassen und weiterverkauft werden. Das schützt Ihre Liquidität und gibt Ihnen die Flexibilität, den optimalen Verkaufszeitpunkt abzuwarten – ohne finanzielle Vorbelastung durch zu früh gezahlte Abgaben.
Auch Transitwaren können ohne Entrichtung von Einfuhrabgaben im Zolllager gelagert werden. Eine Präsentation der Waren gegenüber den Zollbehörden ist nur auf explizite Nachfrage erforderlich – das minimiert den administrativen Aufwand für Sie.
a&o international logistics übernimmt für Sie die vollständigen Beantragungsformalitäten und verwaltet Ihr Zolllager professionell und zuverlässig. Sprechen Sie uns an – wir erläutern Ihnen gerne alle Möglichkeiten und Vorteile des offenen Zolllagers für Ihr Geschäftsmodell.
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Offenes Zolllager (OZL)
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